Fragen & Antworten
Welche Pfarrerin, welcher Pfarrer ist für mich zuständig?
Jedes Gemeindeglied gehört innerhalb unserer Gemeinde zu einem Pfarrbezirk. Grundsätzlich ist die Pfarrerin bzw. der Pfarrer eines Bezirk für die darin wohnenden Gemeindeglieder verbindlich zuständig. Dennoch dürfen Sie sich auch einen der anderen als Ansprechpartner oder Seelsorger auswählen.
- Pfarrbezirk Markuskirche: Pfarrer Lehmann
- Pfarrbezirk Innenstadt (Johanniskirche): Pfarrer Erbslöh
- Kinder- und Jugendarbeit (Innenstadt/Yorckstraße): Diakon Stefan Rüping
- Kinder- und Jugendarbeit (Markuskirche): Simone Grahl
Ich möchte (wieder) in die Kirche eintreten!
Da Sie bereits getauft worden sind, können Sie durch Beschluss des Presbyteriums in die Evangelische Kirche aufgenommen werden. Dazu müssen bei einem der Pfarrerinnen und Pfarrer unserer Gemeinde einen Antrag auf Aufnahme stellen. Nach Möglichkeit eine Bescheinigung über ihren Austritt bzw. ihre frühere Zugehörigkeit zu einer Kirche (Taufbescheinigung) mitbringen.
Schnell und unkompliziert ist auch die Möglichkeit in der Wiedereintrittsstelle des Kirchenkreis Hagen, in der Johanniskirche an der Springe (wieder) in die Kirche einzutreten.
Was tun, wenn ich ein Kind taufen lassen will?
Zunächst sollten Sie sich überlegen welcher Pfarrerin, welcher Pfarrer die Taufe vornehmen soll. Generell ist einer der Pfarrerinnen oder Pfarrer für Sie zuständig, wer das ist können sie hier erfahren. Doch in unserer Gemeinde können Sie die pastorale Begleitung auch wählen, d.h. einfach einen der Pfarrerinnen oder Pfarrer ansprechen. Der Pfarrer wird mit Ihnen im persönlichen Gespräch die Tauffeier und das dafür notwendige besprechen.
Vorab aber schon ein Hinweis: Für die Taufe brauchen Sie Taufpaten und einen Taufspruch. Die Taufpaten - in der Regel zwei - müssen Mitglied der evangelischen Kirche oder einen anderen christlichen Konfession sein. Sie müssen sich von ihren Gemeinden eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass sie das Patenamt ausüben dürfen.
Ich möchte die Arbeit der Kirchengemeinde mit einer Spende unterstützen!
Wir freuen uns über jede Unterstützung unserer Arbeit.Bitte überweisen Ihre Spende auf unser Konto bei der KD Bank, BLZ 350 601 90 Konto 200 458 902 und geben Sie das Stichwort Stadtkirchengemeinde und - je nach Wunsch - einen Spendenzweck (allgemein, Kinder- und Jugendarbeit, offene Johanniskirche, offene Lutherkirche, Gottesdienst, Kirchenmusik oder für die Erhaltung eines kirchlichen Gebäudes etc.) und den Wunsch nach einer Spendenbescheinigung auf dem Überweisungsträger an.
Was tun, wenn wir heiraten möchten?
Um die Organisation einer Hochzeitsfeier müssen Sie sich rechtzeitig kümmern. Grundsätzlich müssen sie vor einer kirchlichen Trauung die standesamtliche Trauung vollziehen.
Für die kirchliche Trauung wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Pfarrer oder einen ihrer Wahl. Mit ihm klären Sie zunächst den Termin der kirchlichen Feier. Anschließend legen Sie den Ort fest, an welchem der Gottesdienst stattfinden soll. Dazu kontaktieren Sie in der Regel den jeweils zuständigen Küster.
Ich möchte eine Räumlichkeit mieten!
Kinder- und Jugendkirche Yorckstraße
Hausmeister Herr Lowis, Tel. 0151/26720779
Gemeindehaus Hochstraße
Küster Peter Schoth, Tel. 28968
Räume an der Markuskirche
Frau Gräf, Tel. 8 39 29
Hier finden Sie unsere Gemeindebriefe im PDF-Format.